Mit dem Wandel der Zeit
Neuigkeiten & Gesetzesänderungen


Hausverwaltung & Facility Management Experten
Wir legen großen Wert darauf, alle relevanten gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen zu erfüllen, um Ihnen ein sicheres und transparentes Wohnumfeld zu bieten. In einer Welt, die sich ständig verändert, ist es wichtiger denn je, auf einen Partner an Ihrer Seite zählen zu können. Unsere Hausverwaltung bietet Ihnen genau das: rechtliche Sicherheit und Transparenz, damit Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohlfühlen können.

Mieterhöhung, Mietspiegel
Der Vermieter kann zur Rechtfertigung seiner Mieterhöhung auf einen Mietspiegel (entweder einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB oder qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB) seiner Gemeinde zurückgreifen.
Wenn in der Gemeinde kein Mietspiegel existiert, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde zu nutzen. Laut § 558a Abs. 4 Satz 2 BGB ist der Mietspiegel einer anderen Gemeinde jedoch nur dann als Begründung zulässig, wenn es sich um eine vergleichbare Gemeinde handelt. Zu den wichtigen Kriterien für die Vergleichbarkeit gehören die Einwohnerzahl, die Infrastruktur und das kulturelle Angebot der jeweiligen Gemeinden.
Historie Gebäudeenergiegesetz 2020/2023/2024
Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Einsparung von Energie sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden. Es definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für neue Bauprojekte und Renovierungen, um den Energieverbrauch zu minimieren und erneuerbare Quellen zu integrieren. Mit diesem Gesetz werden die vorherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) abgelöst. Letzteres trat bereits 2009 in Kraft und stellte Anforderungen an Neubauten, um einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.
Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz
Zukünftig haben Gemeinden die Möglichkeit, in Zwangsversteigerungsverfahren einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung zu stellen. Dies wird in einem neuen § 94a des Gesetzes über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) festgelegt. Damit soll der Anreiz für missbräuchliche Gebote beseitigt werden.
Eine missbräuchliche Ersteigerung liegt laut Erläuterung vor, wenn eine problematische oder wertlose Immobilie in einer Zwangsversteigerung zu einem Preis verkauft wird, der deutlich über dem Marktwert liegt. Der Käufer leistet zwar die erforderliche Sicherheitszahlung, übertrifft jedoch nicht das tatsächliche Gebot.
Unsere Mission
Nachhaltige Hausverwaltung & Facility Management
Wir glauben fest daran, dass ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen und rechtliche Konformität Hand in Hand gehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, ein sicheres, nachhaltiges und harmonisches Wohnumfeld zu schaffen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können.
